Wie geht Rückbau?
Nach der Betriebsphase einer Anlage schließt sich die Phase des Nachbetriebs an, in der kein Strom mehr produziert wird, sich aber noch Brennelemente im Lagerbecken befinden. Im Nachbetrieb werden die Voraussetzungen für den Rückbau der Anlage geschaffen. Der Nachbetrieb endet mit der Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung durch die zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde. Der nukleare Rückbau des Kontrollbereichs kann nun beginnen.
Alle Rückbauarbeiten konzentrieren sich zunächst auf Anlagenteile im
Inneren des Kontrollbereichs. Anfänglich werden ausschließlich Systeme,
Einrichtungen und Anlagenteile abgebaut, die nicht weiter für den Restbetrieb
benötigt werden. Der dadurch entstehende freie Platz wird genutzt,
um das Reststoffbehandlungszentrum aufzubauen. Danach werden höher
radioaktiv belastete Anlagenteile wie z. B. die Einbauten des Reaktordruckbehälters
und der Reaktordruckbehälter selbst möglichst frühzeitig abgebaut.
Dies reduziert die Strahlenbelastung für das Personal während des
gesamten Rückbauprozesses.
Danach erfolgt der konventionelle Abriss aller Gebäudeteile mit dem Ziel
der uneingeschränkten Nachnutzung des Geländes nach allgemeinem
Baurecht. Davon ausgenommen sind lediglich die Lagergebäude für radioaktive
Abfälle.
Wesentliche Rückbauschritte beim Druckwasserreaktor
Am Beispiel des Kernkraftwerks Unterweser
