Was sagen wir - was sagen andere?
"Der Bauschutt, den wir nun zur Deponierung freigegeben haben, ist gesundheitlich unbedenklich."
Franz Untersteller, Baden-Württembergischer Umweltminister, Februar 2018
Das Umweltministeirum in Schleswig-Holstein hat Zuweisungsbescheide für die Deponierung von freigegebenen Abfällen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel erlassen.
Im Rahmen des Pressetermins erklärte der Umweltminister Jan Philipp Albrecht: "„Für die Deponien gehört der Umgang mit solchen Abfällen zum Tagesgeschäft". Albrecht betonte, dass der Müll bis zu viermal auf Radioaktivität geprüft werde, bevor er das Werksgelände verlassen dürfe.
Die Reststrahlung betrage maximal zehn Mikrosievert. „Um es polemisch zu sagen: Würden wir Trinkwasser statt dieser Abfälle hingießen, könnte dort am Ende mehr Strahlung entstehen als bei diesen Abfällen." Er bitte alle Bürger, „diese Tatsache zu akzeptieren"."
Die Zuweisung war erforderlich geworden, um die ordnungsgemäße Entsorgung der Stoffe gewährleisten zu können, nachdem es nicht gelungen war, Deponien in dem Bundesland zu finden.
Untersuchungen der EU-Kommission bestätigen das
Die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt in Deutschland erfüllt die Anforderungen aus Artikel 35 des Euratom-Vertrages umfassend und auf hohem Niveau. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung, die ein Team der Europäischen Kommission zur Überwachung der Umweltradioaktivität im Land Berlin vorgenommen hat.
Presseerklärung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Großer Schritt bei der Entsorgung freigegebener Abfälle aus dem KKW-Rückbau erreicht
Die Arbeitsgruppe zur Entsorgung freigegebener Abfälle hat sich seit 2016 mit der Entsorgung sogenannter freigegebene Abfälle befasst. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind jetzt in einem Abschlussbericht zusammengefasst worden, der am 25. Juli der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Abschlussbereicht der AG "Entsorgung freigegebener Abfälle"
Die ESK berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in den Angelegenheiten der nuklearen Entsorgung, unter anderem zur Stilllegung und dem Rückbau kerntechnischer Einrichtungen.
Die Kommission hat ein Informationspapier zur Freigabe radioaktiver Stoffe herausgegeben, das verschiedene Aspekte der Freigabe - insbesondere die unterschiedliche Situation in Deutschland und Frankreich - beleuchtet.
Präsentation "Verleich der Massenströme bei der Stilllegun von kernkraftwerken in Deutschland und Frankreich".
Unter anderem erläutert das Ministerium unter Leitung des grünen Umweltministers Franz Untersteller, dass Kernkraftwerksbetreiber zur Abgabe ihrer Abfälle „verpflichtet“ sind, dass es neben Schacht Konrad zu „unzähligen Standorten für geologische Tiefenlager“ in Deutschland führen würde alle Abfallstoffe unabhängig von ihrer Strahlung als schwach- und mittelradioaktive Stoffe zu deklarieren und dass Deponierung von Abfällen am Standort „praktisch zu einem Endlager“ führen würde.
Mit den Fragen und Antworten erläutert das Ministerium unter der Führung des grünen Umweltministers Robert Habeck beispielsweise, dass „für einen in Deutschland lebenden Menschen eine – mehr oder weniger unentrinnbare - durchschnittliche Strahlenbelastung von 2.100 Mikrosievert pro Jahr“ besteht. Darüber hinaus geht es um Fragen zur Freigabe, zur Deponieeignung oder Öffentlichkeitsbeteiligung. Weiter wird die Frage „Wieviel Strahlung bekomme ich als Anwohner in der Nähe der Deponie zusätzlich ab?“ wie folgt beantwortet: „Die Stoffe, die gemäß des 10 Mikrosievert-Konzeptes freigegeben werden, haben ohnehin schon eine zu vernachlässigende Strahlung und "gehen im Untergrund unter".
Der Fachverband stellt sich deutlich gegen den Beschluss des Ärztetages (der inzwischen auch durch den Vorstand der Bundesärztekammer wieder revidiert wurde), freigemessene Abfälle am Kraftwerksstandort zu belassen, da eine Deponierung zu einer „völlig unnötig und vermeidbar zusätzlichen Strahlenbelastungen“ führen würde: „Das de minimis-Konzept einer unerheblichen und vernachlässigbaren effektiven Dosis im Bereich von etwa 10 mikroSievert pro Jahr ist das Ergebnis jahrzehntelanger epidemiologischer und strahlenbiologischer Forschung. Bereits die natürliche Strahlenexposition liegt in Deutschland zwischen etwa 1.000 und 4.000 mikroSievert pro Jahr. Zusätzliche Dosisbeiträge im Bereich von etwa 10 mikroSievert ergeben sich z.B. bereits durch einen Flug auf die kanarischen Inseln oder einen einwöchigen Skiurlaub in den Alpen. Auch einfache Röntgenaufnahmen verursachen Dosiswerte von einigen 10 bis 100 mikroSievert, CT-Untersuchungen sogar bis zu 10.000 mikroSievert.“ Der Fachverband stellt weiter klar, dass es keinen Unterschied zwischen künstlicher und natürlicher Strahlung gibt, Freigabegrenzen häufig nicht einmal ausgeschöpft werden und eine solche Forderung in der Umsetzung auch erheblichen Einfluss auf die Entsorgungswege der Nuklearmedizin hätte.
In dieser Stellungnahme wird nicht verharmlost, aber verdeutlicht, dass das 10-Mikrosivert-Konzept und damit der Grenzwert für die Deponierung von freigemessenen Abfällen aus Kernkraftwerken gesundheitlich gut vertretbar ist: „Wir als Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es keine unschädliche ionisierende Strahlung gibt. Allerdings begrenzt – wie das Öko-Institut feststellt – das international anerkannte, bundesweit gültige 10 Mikrosievert- beziehungsweise De-minimis-Konzept das mögliche Risiko der Bevölkerung bereits auf ein sehr niedriges Niveau, das durch weitere Maßnahmen, wie die Handlungsanleitung des Landkreistages Baden-Württemberg, sowohl für die Beschäftigten der Deponie als auch für die Bevölkerung nochmals reduziert wird. Aus meiner Sicht handelt es sich daher beim gewählten Freigabeverfahren um ein Verfahren entsprechend des heutigen Standes von Wissenschaft und Technik, das auch gesundheitlich verantwortbar erscheint.“
Das Ministerium unter der Leitung des grünen Umweltministers Franz Untersteller zeigt grafisch auf, welcher natürlichen und künstlichen Strahlenexposition der Mensch unterliegt.
Der damalige Umweltminister Stefan Wenzel erläutert, dass niedersächsischer Bauschutt auch auf niedersächsische Deponien gehört.
Erklärung zur Deponierung in Niedersachsen
Das Ministerium hat unter der damaligen Leitung des grünen Umweltministers Jürgen Trittin das Konzept der Freigabe erläutert und verdeutlicht, warum das 10-Mikrosievert-Konzept sicherheitsorientiert und sehr konservativ berechnet ist: „Diese Dosis von 10 Mikrosievert pro Jahr liegt weit unterhalb der Dosen durch natürliche radioaktive Strahlung und unterhalb der Strahlungspegel, die zeitweise im Alltag auftreten. So liegt die natürliche Strahlenbelastung in Deutschland durchschnittlich bei 2.400 Mikrosievert pro Jahr, typische Werte einer Röntgenaufnahme betragen ca. 100 Mikrosievert bis 1000 Mikrosievert, und bei einem Nordatlantikflug ergeben sich ca. 100 Mikrosievert.“