Reststoffbehandlung und Freigabe
Die Reststoffbehandlung ist ein zentrales Element des Rückbaus. Durch die aufwendige Bearbeitung und Reinigung können fast alle Materialien aus dem Kontrollbereich des Kernkraftwerks wieder nutzbar und damit dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden.
Die Reststoffbehandlung sorgt damit für eine Reduktion des radioaktiven Abfalls auf ein Minimum.
Radioaktive Abfälle so gering wie möglich

Das Ergebnis:
Über 90 Prozent der Kontrollbereichsmassen aus unseren Kernkraftwerken
sind Wertstoffe. Die verbleibenden radioaktiven Reststoffe werden entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Wege entsorgt. Materialien aus dem konventionellen Teil des Kernkraftwerks, z. B. aus dem Maschinenhaus und aus dem Verwaltungsgebäude, sind nie mit radioaktiven Stoffen in Berührung gekommen. Aus radiologischer Sicht können sie zu 100 Prozent in den Wertstoffkreislauf zurückfließen.
Das Freigabeverfahren
vom Reststoff zum Wertstoff

Klare Entsorgungsregeln
Zu Beginn gelten alle Stoffe aus dem Kontrollbereich als „potenziell radioaktiv“ (radioaktive Reststoffe). Damit ist auch Material, das nicht kontaminiert oder aktiviert ist, im formalen Sinne radioaktiv. Für diese Stoffe sieht der Gesetzgeber das Verfahren der Freigabe vor. Hierfür legen die gesetzlichen Regelungen zum Strahlenschutz Freigabewerte fest. Unterschreiten die Reststoffe diese Werte, so können sie entweder uneingeschränkt oder spezifisch freigegeben werden. Ist eine Überschreitung gegeben, so müssen sie als radioaktive Abfälle entsorgt werden.

Bevor ein Stoff aus der atomrechtlichen Überwachung entlassen werden kann, durchläuft er ein umfangreiches Verfahren, bestehend aus Messungen und Kontrollen. Diese werden von unabhängigen Sachverständigen begleitet und abschließend von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde geprüft. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine lückenlose Kontrolle und Dokumentation. Erteilt die Aufsichtsbehörde eine Freigabe, so heißt das, dass die Stoffe für Mensch und Umwelt unbedenklich sind.
Das Freigabeverfahren stellt nachweislich sicher, dass die Materialien, die zurück in den Wertstoffkreislauf oder auf Deponien gehen, sämtliche vorgeschriebenen radiologischen Grenzwerte der gesetzlichen Strahlenschutzregelung unterschreiten.
Vom Reststoff zum Wertstoff
Übersicht über das Freigabeverfahren im Kernkraftwerk Unterweser