Strahlenschutzbereich
Der Strahlenschutzbereich ist ein räumlich abgegrenztes Areal, in dem Personen ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, die bei einem Aufenthalt von 2.000 Stunden im Jahr eine effektive Dosis von mehr als 1.000 Mikrosievert pro Jahr erreichen kann.
Je nach Höhe der möglichen Strahleneinwirkung unterscheidet man zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen. Die einzelnen Bereiche sind durch bauliche Maßnahmen und deutliche Kennzeichnung (z.B. „Sperrbereich – kein Zutritt“) hervorgehoben. Außerdem ist der Zutritt eingeschränkt bzw. detailliert geregelt und unterliegt der atom- oder strahlenschutzrechtlichen Aufsicht.