Strahlenschutzbeauftragter
Betreiber von Kernkraftwerken sind gesetzlich dazu verpflichtet, für jeden Kraftwerksstandort einen sogenannten Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen. Dabei handelt es sich um eine Person, die im Kernkraftwerk für die Einhaltung und Gewährleistung des Strahlenschutzes zuständig ist. Dazu gehören die Organisation und Leitung aller Tätigkeiten und Maßnahmen, die für den Strahlenschutz erforderlich sind.
Für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit müssen die Strahlenschutzbeauftragten über die erforderliche Fachkunde verfügen und eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. Fachkunde und Qualifikation müssen regelmäßig aktualisiert werden.