Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Radioaktive Stoffe

Als radioaktive Stoffe bezeichnet man Stoffe, die einen instabilen Atomkern (siehe Radionuklid) besitzen und deren Aktivität die Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung überschreitet. Diese Stoffe unterliegen, wenn sie nicht natürlichen Ursprungs sind, der atom- oder strahlenschutzrechtlichen Aufsicht. Der Umgang mit ihnen ist genehmigungspflichtig und erfordert besonders strenge Sicherheitsmaßnahmen.

Im Kontrollbereich eines Kernkraftwerks unterliegen alle Stoffe der atom- oder strahlenschutzrechtlichen Aufsicht, unabhängig davon, ab sie Freigrenzen überschreiten oder nicht.