Freigrenzen
Die Freigrenzen geben Auskunft darüber, ob ein zu entsorgender Stoff mit Radionukliden als radioaktiver Abfall eingestuft werden muss und damit der atom- oder strahlenschutzrechtlichen Aufsicht unterliegt. Bei nachgewiesener Unterschreitung der Freigrenzen kann ein radioaktiver Stoff freigegeben werden.