Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Einzelfallnachweis

In der Strahlenschutzverordnung ist definiert, welche Rahmenbedingungen eine Lagerstätte (z.B. Deponie) erfüllen muss, um als Aufnahmestätte für Stoffe zu dienen, die eine spezifische Freigabe zur Deponierung erhalten haben. Diese Rahmenbedingungen gewährleisten die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts.

Die für die atomrechtliche Aufsicht zuständige Landesbehörde prüft die Einhaltung der vordefinierten Rahmenbedingungen und damit die grundsätzliche Eignung der Lagerstätte. Weichen die Gegebenheiten einer Lagerstätte von diesen Vorgaben ab (z.B. weil dort weniger Abfälle pro Jahr abgelagert werden als in den Rahmenbedingungen angenommen), so wird ein zusätzliches Gutachten erstellt – der sogenannte Einzelfallnachweis. Hiermit wird geprüft, ob die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts auch unter den konkreten Gegebenheiten gewährleistet ist.

Je nach Ergebnis des Einzelfallnachweises können Restriktionen ausgesprochen werden, z.B. die Reduzierung der dort einzulagernden Stoffmenge, mit denen weiterhin die Einhaltung des 10-Mikrosievert-Konzepts gewährleistet ist.