Aufsicht, atomrechtliche
Kraftwerke unterliegen einer kontinuierlichen staatlichen Aufsicht gemäß Atomgesetz und den zugehörigen atomrechtlichen Verordnungen. Für die Aufsicht und Überwachung der Sicherheit sowie für die Sicherung von Kernkraftwerken sind die Länder – in Verantwortung des jeweiligen Umweltministeriums – zuständig.
Oberstes Ziel der staatlichen Aufsicht über kerntechnische Anlagen ist der Schutz der Bevölkerung und der in diesen Anlagen beschäftigten Personen. Hierfür kann die Aufsichtsbehörde Anordnungen treffen und Sachverständige hinzuziehen. Im Rahmen des Rückbaus und der Freigabe werden Materialien aus der atomrechtlichen Aufsicht entlassen und dürfen wiederverwendet oder müssen beseitigt werden.