Abfälle zur Verwertung
Als Abfälle zur Verwertung bezeichnet man Stoffe, die entweder in ihrer ursprünglichen Form (stofflich) wiederverwertet oder zur Energiegewinnung (energetisch) eingesetzt werden. Die Vorschriften hierzu sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Radioaktive Stoffe fallen nicht hierunter und werden dementsprechend nicht verwertet.
Bei der stofflichen Verwertung wird zwischen der Gewinnung von Rohstoffen aus Abfällen (z.B. durch Einschmelzen) und der Nutzung der stofflichen Eigenschaft (z.B. bei Schlacke, die aufgrund ihrer Festigkeit im Straßenbau wiederverwendet wird) unterschieden. Von energetischer Verwertung spricht man, wenn Stoffe zur Energiegewinnung eingesetzt werden (z.B. durch Verbrennen).