Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Abfälle zur Beseitigung

Nicht jede Art von konventionellem Abfall kann stofflich verwertet oder zur Energiegewinnung genutzt werden (siehe Abfälle zur Verwertung). Abfälle, die nicht verwertet werden können, müssen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz beseitigt werden. Abfälle zur Beseitigung dürfen nur an die dafür zugelassenen Anlagen geliefert werden. Meist werden diese Stoffe verbrannt oder auf einer Deponie abgelagert (siehe Deponie). Die Verbrennung unterliegt dem Bundesimmissionsschutzrecht, die Ablagerung ist in der Deponieverordnung geregelt.