Abfälle, konventionelle
Beim Rückbau eines Kernkraftwerks fallen radioaktive Reststoffe sowie aus- oder abgebaute Anlagenteile an. Erfahrungsgemäß sind mehr als 98 Prozent[1] der anfallenden Materialien nicht oder nur unbedenklich radioaktiv belastet. Diese sogenannten Rückbaumassen können somit freigegeben werden (siehe Freigabe).
Freigegebene Stoffe können wiederverwertet (Abfälle zur Verwertung) oder müssen entsorgt (Abfälle zur Beseitigung) werden. Dabei werden alle Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingehalten. Konventionelle Abfälle sind daher von radioaktiven Abfällen zu unterscheiden.
[1]Quelle: KernD – Reststoffe im Rückbau