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Entsorgung von radioaktiven Abfällen

Sichere Entsorgung der Abfälle

Beim Betrieb von Kernkraftwerken entstehen schwach-, mittel- und hochradioaktive Abfälle. Zurzeit befinden sich die radioaktiven Abfälle in Zwischenlagern. Danach sollen sie in tiefen geologischen Formationen endgelagert werden. Verantwortlich für diese Aufgabe in Deutschland ist der Staat.

Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle – und damit für 95 Prozent
der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfallmenge – ist die Endlagerung bereits gelöst. Diese Abfallprodukte werden künftig im Endlager Konrad bei Salzgitter eingelagert.

 

Für die hochradioaktiven Wärme entwickelnden Abfälle haben sich
die Bundesrepublik und die Bundesländer auf eine Neuregelung der Endlagersuche in Deutschland verständigt.

Klare Verantwortlichkeiten

Mit dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ wurden die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau aller Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt.

Zuständigkeiten der Bundesrepublik

Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Staates. Hierfür wurden der Bundesregierung vonseiten der Anlagenbetreiber alle finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Dementsprechend gingen die Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente am 1. Januar 2019 in die Verantwortung der Bundesrepublik über. Neuer Betreiber ist nun die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ).

Im Jahr 2020 erfolgte die Übergabe der Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an die BGZ.

Zuständigkeiten des Betreibers

Für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle ist der Betreiber, in diesem Fall die PreussenElektra, verantwortlich. Hierfür wurde vom Unternehmen finanzielle Vorsorge getroffen, die seitens der Bundesrepublik als angemessen bestätigt wurde.

Zwischenlager an unseren Standorten

Sichere Bausteine in der Entsorgungskette

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  • Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle

    Entsprechend dem Gesetz zur Neuordnung in der kerntechnischen Entsorgung sind unsere Zwischenlager an unseren Kraftwerksstandorten am 1. Januar 2019 an die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) übertragen worden.

  • Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

    Auf Grundlage des Entsorgungsübergangsgesetzes wurden zum 1. Januar 2020 Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an den Standorten Unterweser und Stade sowie die Transportbereitstellungshalle am Standort Würgassen auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übertragen.

    Auch die neu errichteten Zwischenlager an den Standorten Unterweser und Grafenrheinfeld wurden zwischenzeitlich an die BGZ übertragen.