Gesonderter Bericht zu Rückbauverpflichtungen
Im Zuge der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) wurde neben dem Entsorgungsübergangsgesetz auch das Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle eingeführt. Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, inwieweit die Finanzierung der künftig anfallenden Ausgaben für Rückbauverpflichtungen durch die Unternehmen gesichert wird.
Das Gesetz sieht vor, dass die Betreiber über Höhe und Entwicklung der Entsorgungsrückstellungen sowie die wesentlichen Annahmen zu berichten haben. Gleichzeitig prüft das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Daten. Das Prüfungsergebnis ist dann Basis der Berichterstattung der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag bzgl. der Angemessenheit der bei den Betreibern zum 31.12.2021 gebildeten Vorsorge.
Die darin enthaltenen Informationen zu den Rückstellungen von PreussenElektra bzw. ihrer Tochterunternehmen basieren auf den Angaben im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Dementsprechend standen zum 31.12.2021 für den nuklearen Rückbau und Konditionierung und Verpackung der radioaktiven Abfälle rund 7,3 Milliarden Euro (E.ON Konzern: rund 8,4 Mrd. €) zur Verfügung. Das BAFA bestätigt, dass die Rückstellungen unseres Unternehmens in ausreichender Höhe vorhanden sind.
Vorsorgen für den Abriss der konventionellen Gebäudestrukturen werden separat gebildet.