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Kernkraftwerk Isar 1: Stilllegungs- und Abbaugenehmigung rechtmäßig

21. Januar 2021

Der Bund Naturschutz hatte gegen die im Januar 2017 erteilte Stilllegungs- und Abbaugenehmgigung für Isar 1 geklagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage 2018 abgewiesen, die Revision vor den Leipziger Bundesrichtern jedoch zugelassen.

„Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Dezember 2018 bestätigt hat. Damit ist die Klage des BUND gegen die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung des Kernkraftwerks Isar 1 nun endgültig abgewiesen“, so der Anlagenleiter Carsten Müller. „Damit können wir auch weiterhin den gesellschaftlichen Auftrag zum unverzüglichen Abbau des Kernkraftwerks erfüllen“, so Müller weiter.

Der Rückbau des Kernkraftwerks Isar kommt gut voran: Zwischenzeitlich sind alle Brennelemente und Brennstäbe aus dem Kernkraftwerk Isar entfernt, viele Systeme stillgesetzt und demontiert und ein Zentrum zur Behandlung der abgebauten Anlagenteile in Betrieb. „Alle Arbeiten werden sorgfältig geplant und ihre Umsetzung überwacht. Das ist die Voraussetzung für eine sichere Durchführung des Rückbaus“, so Müller abschließend.