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Kernkraftwerk Brokdorf: Erörterung von Einwendungen im Genehmigungsverfahren zum Rückbau und zur Transportbereitstellungshalle hat begonnen

15. Februar 2021

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Stilllegung und zum Rückbau des Kernkraftwerks Brokdorf sowie zur Errichtung einer Transportbereitstellungshalle hat am 15. Februar 2021 die Erörterung der Einwendungen begonnen. Aufgrund der anhaltenden Beschränkungen durch die Covid-19-Pandemie hatte die atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, zuvor entschieden, eine Online-Konsultation nach dem Planungssicherstellungsgesetz durchführen. 

Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks

Die PreussenElektra GmbH hat bereits im Dezember 2017 den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Brokdorf gestellt. Der Rückbau des Kernkraftwerks wird in zwei Phasen erfolgen, die jeweils gesondert beantragt werden. Der nukleare Rückbau des Kraftwerks wird voraussichtlich circa 15 Jahre dauern.

Errichtung und Betrieb einer Transportbereitstellungshalle

Die am Standort Brokdorf vorhandenen Lagerkapazitäten reichen derzeit nicht aus, um die während des Restbetriebs und des Abbaus anfallenden radioaktiven Abfälle aus dem Kernkraftwerk aufzunehmen. Deshalb soll eine Transportbereitstellungshalle auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks errichtet und betrieben werden. Hierfür hat die PreussenElektra GmbH ebenfalls im Dezember 2017 einen atomrechtlichen Antrag nach Strahlenschutzgesetz sowie am 10. März 2020 einen Bauantrag für die Errichtung des Lagers an die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Steinburg gestellt.

Sorgfältige Planung und sichere Durchführung sind gewährleistet

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften hat die PreussenElektra GmbH für beide Vorhaben einen Sicherheitsbericht, eine Kurzbeschreibung und einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zusätzliche Bauantragsunterlagen erstellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lagen diese ab 15. Juni im Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein in Kiel, bei der Kreisverwaltung Steinburg in Itzehoe und bei der Amtsverwaltung Wilstermarsch in Wilster öffentlich aus. Außerdem standen sie auf der Internetseite des Ministeriums barrierefrei zur Verfügung. Die Auslegung endete am 18. August 2020.

Dr. Christian Müller-Dehn, Leiter Regulierung und Grundsatzfragen der PreussenElektra, fasst die Ergebnisse der vorgelegten Berichte und Prüfungsdokumente wie folgt zusammen: „Die Unterlagen zeigen, dass für den Abbau des Kernkraftwerks Brokdorf und den Restbetrieb sowie für die Lagerung von Abfällen in der Transportbereitstellungshalle die erforderliche Vorsorge getroffen ist. Die Strahlenschutzgrenzwerte werden mit großem Abstand sicher eingehalten, so dass die gefahrlose Entsorgung der abgebauten Anlagenteile sichergestellt ist. Somit werden keine unzulässigen Umweltauswirkungen von diesem Vorhaben ausgehen“.