Fragen & Antworten zum Transport von schwachradioaktiven Abfällen in das Zwischenlager Grafenrheinfeld
Am Standort Würgassen haben wir im September 2020 damit begonnen, die noch in einem Teil des Kraftwerks vorhandenen schwach- und mittelradioaktive Abfälle fachgerecht zu verpacken und an die bundeseigene BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zum Transport und zur Zwischenlagerung bereitzustellen. Da am Standort keine Zwischenlagerkapazitäten vorfügbar sind, bereitet PreussenElektra den Abtransport der am Standort Würgassen bereitstehenden Abfälle in die Zwischenlager der BGZ in Ahaus und Grafenrheinfeld vor. Wir kommen damit unserem Auftrag und der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der radioaktiven Abfälle an den Bund nach.
Auslagerung heißt, dass wir die 3.000 Fässer in endlagergeeignete Behälter stellen und im Werkstattgebäude zum Transport bereitstellen. Das fachgerecht verpackte Abfallgebinde ist die Voraussetzung dafür, dass wir die Abfälle an den Bund abgeben können, so wie es das Entsorgungsübergangsgesetz vorsieht.
- Das Projekt teilt sich in drei Phasen; bis 2029 wollen wir das Zwischenlager geräumt haben.
- Die radioaktiven Abfälle lagern im ehemaligen Werkstattgebäude, das zur Transportbereitstellung entsprechend umgebaut wurde. Anschließend werden die Abfallgebinde in ein externes Zwischenlager des Bundes verbracht.
In den Fässern befinden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Rückbau des Kraftwerks. Konkret sind das z. B. Mischabfälle, aber auch Konzentrate von Filtern und Teile aus dem Bereich des Reaktors. Alle Abfälle wurden konditioniert, das heißt in eine stabile Form gebracht, so dass sie sicher gelagert und gehandhabt werden können.
Es ist der nächste logische Schritt im Rückbau des Kernkraftwerks. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Gebäude geräumt und später abgerissen werden können.
- Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle nach und nach an den Bund zu übertragen, so wie es das „Gesetz zur Neuordnung in der kerntechnischen Entsorgung“ vorsieht.
- Das TBH-Zwischenlager am Standort Würgassen wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben am 1.1.2020 an die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) übertragen und ist zu 100 % mit Abfallgebinden belegt.
- Die Genehmigung für das UNS-Zwischenlager innerhalb des Kraftwerks endet im Jahr 2033.
- Damit stehen uns am Standort keine weitere Zwischenlagerkapazitäten und kein Endlager für eine direkte Einlagerung zur Verfügung. Daher müssen die Abfallgebinde in externe Zwischenlager des Bundes verbracht werden.
Nach der fachgerechten Verpackung der Abfälle werden diese in das zentrale Zwischenlager in Ahaus oder das Abfall-Zwischenlager Grafenrheinfeld der BGZ verbracht.
Die vorhandenen Zwischenlagerkapazitäten am Standort Würgassen sind erschöpft und die Genehmigung des UNS-Zwischenlagers endet im Jahr 2033. Daher müssen die ausgelagerten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Würgassen in ein externes Zwischenlager gebracht werden. Die Lagergenehmigung des Abfall-Zwischenlagers der BGZ am Standort KKG erlaubt es, dass 20 % des Lagervolumens für schwach- und mittelradioaktive Abfälle anderer PEL-Standorte für einen Zeitraum von 10 Jahren genutzt werden kann.
Eine Einlagerung der aus dem UNS zu verpackenden Abfallgebinde in das zu errichtende Zentrale Bereitstellungslagers der BGZ ist aus terminlichen Gründen nicht realisierbar.
- Der Abschluss der Arbeiten zur fachgerechten Verpackung aus dem UNS werden nach heutiger Planung vor der Inbetriebnahme des Zentralen Bereitstellungslagers bereits beendet sein.
- Da das vorhandene TBH-Zwischenlager bereits zu 100% belegt ist und keine weitere Zwischenlagerkapazität am Standort verfügbar ist müssen die Abfälle an andere externe Zwischenlager gebracht werden.
Die Sicherheit wird durch die Einhaltung der international vereinheitlichten Sicherheitsgrundsätze und der nationalen Vorschriften gewährleistet. Hierzu gehören Bestimmungen über Menge, Art, Beschaffenheit und Aktivität des Abfalls sowie Regelungen über die Verwendung geeigneter Behälter (Verpackung).
Damit ist ein größtmöglicher Schutz sowohl unter normalen Beförderungsbedingungen als auch bei einem Transportunfall geboten.
Transporte von radioaktiven Stoffen unterliegen strengen nationalen und internationalen Vorschriften. Der Transport von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen unterliegt den Regelungen der Strahlenschutzverordnung. Dementsprechend werden in Abhängigkeit von der Art und Menge des zu transportierenden radioaktiven Stoffes sicherheitstechnische Anforderungen an das Versandstück (Verpackung und Inhalt) gestellt. Zusätzliche Sicherungen etwa durch Begleitfahrzeuge – wie man sie bei Schwertransporten kennt – sind nicht notwendig.
Das vor Ort tätige Personal ist entsprechend qualifiziert und geschult. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist in unseren Kraftwerken seit Jahrzehnten geübte Praxis. Auch das mit dem Transport befasste Personal ist entsprechend qualifiziert. Transporte werden seit Jahrzehnten von GNS zuverlässig organisiert und mit verlässlichen Partnern durchgeführt, die über entsprechende Beförderungsgenehmigungen nach Atomgesetz verfügen.
Für den Transport dieser schwachradioaktiven Abfälle existieren genehmigte Grenzwerte. Die Höhe der zulässigen Strahlung ist durch die Gefahrgutvorschriften festgelegt. Dementsprechend dürfen direkt an der Oberfläche des beladenen Fahrzeugs nicht mehr als 2 Millisievert (mSv) pro Stunde betragen. Im Abstand von 2m vom Transportfahrzeug dürfen es höchstens 0,1 mSv pro Stunde sein.
Die tatsächliche Dosisleistung an unseren Containern liegt weit darunter. Messungen haben einen Wert von maximal 3 Mikrosievert/h – also 0,003 Millisievert in 2 m Entfernung ergeben. Die tatsächlichen Werte unserer Fracht liegen also zwei Größenordnungen unterhalb der erlaubten Grenzwerte der Gefahrgutverordnung. Dieser Maximalwert wird beim Transport durch das Einstellen der Konrad-Container in Transportcontainer nochmals reduziert.