Fragen & Antworten zum Ratgeber für die Bevölkerung

Der Ratgeber informiert über vorsorgliche Katastrophenschutzmaßnahmen im Fall eines kerntechnischen Unfalls. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
1. Weshalb wird der Ratgeber in der Zentralzone (2 km/5 km) postalisch verteilt?
Die Art der Verteilung des Ratgebers wird von den für den Katastrophenschutz verantwortlichen Behörden festgelegt. Demnach ist die postalische Verteilung in der Zentralzone vorgesehen. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger außerhalb dieses Umkreises ist der Ratgeber online verfügbar oder liegt bei den Katastrophenschutzbehörden als Broschüre aus.
2. Warum wird der Ratgeber jetzt verteilt?
Der Ratgeber ist gemäß der Strahlenschutzverordnung alle fünf Jahre neu aufzulegen. Nach dem kerntechnischen Unfall in Fukushima wurden die Katastrophenschutzmaßnahmen in Deutschland überarbeitet. In diesem Zuge wurde mit den zuständigen Behörden vereinbart, dass eine Neuauflage erst dann sinnvoll ist, wenn eine aktualisierte behördliche Maßnahmenplanung vorliegt. Diese Maßnahmenplanung ist abgeschlossen, so dass der Ratgeber nun aufgelegt und verteilt werden konnte.
3. Welche Anpassungen wurden bei den Katastrophenschutzmaßnahmen vorgenommen?
Ausgehend von den Erkenntnissen aus dem kerntechnischen Unfall in Fukushima wurde die Strahlenschutzkommission beauftragt, die fachlichen Grundlagen und das dazugehörige Regelwerk für den Notfallschutz in Deutschland zu überprüfen. Im Ergebnis empfahl die Strahlenschutzkommission u.a. die Planungsradien für Katastrophenschutzmaßnahmen von bisher 2 km, 10 km, 25 km, 100 km zu vergrößern, und zwar auf 5 km, 20 km, 100 km, ganz Deutschland.
4. Wie wahrscheinlich ist ein kerntechnischer Unfall mit Austritt von radioaktiven Stoffen?
Kernkraftwerke sind in Deutschland so konzipiert, dass ein solcher Unfall nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden kann. In den Kernkraftwerken sind technische und organisatorische Maßnahmen etabliert, die Störfälle verhindern oder falls dies nicht erfolgreich ist, dennoch eingetretene Störfälle beherrschen sollen. Trotzdem werden für solche Fälle, bei denen radioaktive Stoffe in die Umgebung freigesetzt werden könnten, im Rahmen des Katastrophenschutzes Vorsorgemaßnahmen getroffen.
Gestaffelte und sich überlappende Schutzeinrichtungen kennzeichnen das technische Konzept von Kernkraftwerken. Der passive Schutz beginnt außen mit der Stahlbetonumhüllung des Reaktorgebäudes und setzt sich nach innen stufenweise fort. Die passiven, im Wesentlichen baulichen und anlagentechnischen Schutzeinrichtungen dienen dazu, die in der Anlage enthaltenen radioaktiven Stoffe in jedem Betriebszustand von der Umwelt abzuschirmen und in der Anlage zurückzuhalten.
5. Was könnte bei einem Unfall geschehen?
Die bei einem angenommenen Unfall freigesetzten radioaktiven Stoffe können auf unterschiedlichen Pfaden zu einer Strahleneinwirkung auf Menschen und Umwelt führen, z. B. durch Einatmen der radioaktiven Stoffe (Inhalation), Verunreinigung durch Kontakt mit radioaktiven Stoffen (Kontamination) oder Aufnahme radioaktiver Stoffe mit der Nahrung (Ingestion). Bei den Planungen des Katastrophenschutzes werden die einzelnen Pfade der Freisetzungen, wie auch die Ausbreitung und Verdünnung der Stoffe und das Abnehmen von Strahlung mit der Entfernung berücksichtigt. Hiermit hängen auch die Planungsradien sowie die im jeweiligen Radius vorgeplanten Maßnahmen zusammen.
6. Wie sehen die Katastrophenschutzmaßnahmen aus?
Die Katastrophenschutzplanung ergänzt die umfassende sicherheitstechnische Auslegung des Kernkraftwerks. Diese Planungen sind bundesweit harmonisiert und basieren auf den Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen. Auf dieser Grundlage wird der behördliche Katastrophenschutz in abgestuften Maßnahmen mit dem Ziel organisiert, die Folgen eines angenommenen Unfalls für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Art und Umfang der Maßnahmen sind abhängig von der Entfernung zur kerntechnischen Anlage.
Details zu den vorgeplanten Katastrophenschutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem Ratgeber selbst.
7. Wie wird die Radioaktivität in der Umgebung kerntechnischer Anlagen ermittelt?
Zusätzlich zur Messung der allgemeinen Umweltradioaktivität bestehen spezielle Messprogramme zur Überwachung kerntechnischer Anlagen. Bei einem Unfall wird die Umgebung noch intensiver durch diese Programme überwacht, wobei auch mobile Messtrupps eingesetzt werden. Darüber hinaus stehen die ständig übertragenen Daten aus der Fernüberwachung von Kernkraftwerken zur Verfügung. So können z. B. aus den Messwerten der Emissionen und der Ausbreitungsverhältnisse die radiologischen Auswirkungen vor einer möglichen Freisetzung abgeschätzt werden. Betrieben wird die Fernüberwachung von der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein).