Einigung über einen möglichen befristeten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke Isar 2 und Neckarwestheim 2 erzielt
27. September 2022
Die Betreiber der beiden noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke, EnBW Kernkraft GmbH und PreussenElektra GmbH, haben sich mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz über die Modalitäten eines möglichen Weiterbetriebs der Anlagen Isar 2 und Neckarwestheim 2 verständigt. Demnach werden die Betreiber alle vorbereitenden Maßnahmen treffen, um einen befristeten Weiterbetrieb bis längstens 15. April 2023 zu ermöglichen.
Für das Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2) bedeutet dies, dass die Anlage nach entsprechender Vorbereitung zeitnah in einen Kurzstillstand geht, um eine Revision der Druckhaltervorsteuerventile durchzuführen. Nach dem Wiederanfahren kann die Anlage mit dem bestehenden Reaktorkern bis voraussichtlich März 2023 weiterlaufen. Die Bundesregierung wird bis spätestens Anfang Dezember über den tatsächlichen Abruf entscheiden. Sollte es keinen Abruf geben, ersetzt der Bund alle Kosten, die für die Vorbereitung eines Weiterbetriebs angefallen sind. Ein Gesetzgebungsverfahren wird kurzfristig angestoßen, parallel hierzu wird an einer vertraglichen Absicherung gearbeitet.
Dazu Guido Knott, Vorsitzender der Geschäftsführung: „Auch wenn es leider noch keine endgültige Klarheit über den Weiterbetrieb von Isar 2 gibt, begrüßen wir die erzielte Einigung. Damit lässt sich arbeiten, und mit den notwendigen Vorarbeiten können wir jetzt beginnen.“ Knott betont: „Eines aber ist klar: Die Vorbereitungen für den Weiterbetrieb erfordern einen erheblichen zusätzlichen Einsatz der KKI-Kraftwerksmannschaft und vieler Kolleginnen und Kollegen aus der Unternehmenszentrale in Hannover. Insbesondere die Schichtmannschaft im KKI 2 muss sich nunmehr auf die neue Situation einstellen. Zudem ergeben sich durch den ungeplanten weiteren Betrieb von Isar 2 Folgeeffekte für den Rückbau weiterer Kraftwerke der PreussenElektra-Flotte. Eine zeitnahe Entscheidung über den tatsächlichen Abruf von Isar 2 würden wir daher sehr begrüßen.“
Diese Pressemitteilung enthält möglicherweise bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des E.ON-Konzerns und anderen derzeit verfügbaren Informationen beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie sonstige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Leistung der Gesellschaft wesentlich von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen. Die E.ON SE beabsichtigt nicht und übernimmt keinerlei Verpflichtung, derartige zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
