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PreussenElektra begrüßt heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

12. November 2020

Nach unserem Verständnis gibt das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber wie bereits in einem früheren Urteil vom Dezember 2016 erneut auf, eine eindeutige, rechtssichere Regelung zu schaffen, die den Umgang mit den anteiligen Reststrommengen regelt und es PreussenElektra ermöglicht, Reststrommengen des Kernkraftwerks Krümmel konzernintern verstromen zu können. Dies begrüßen wir.

Die Versorgung der von PreussenElektra betriebenen Kernkraftwerke mit Reststrommengen sehen wir weiterhin als gewährleistet an.

 

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