Zwischenlager an den Standorten Würgassen, Stade und Unterweser werden an den Bund übertragen
17. Dezember 2019
Auf der Grundlage des Entsorgungsübergangsgesetzes werden zum 1. Januar 2020 Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle der PreussenElektra an die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ/www.bgz.de) übertragen. Die hierzu erforderliche notarielle Beurkundung fand am 16. Dezember 2019 in Düsseldorf statt.
Das Lager für radioaktive Abfälle (LarA) am Standort des Kernkraftwerks Stade, das Lager Unterweser (LUW) beim Kernkraftwerk Unterweser sowie die Transportbereitstellungshalle (TBH) auf dem Gelände des Kernkraftwerks Würgassen werden ab 1. Januar 2020 von der BGZ betrieben. Die darin befindlichen ca. 3.100 Abfallgebinde werden nach der Bestätigung ihrer fachgerechten Verpackung in die Entsorgungsverantwortung des Bundes übergeben.
Nach ihrer Fertigstellung und Inbetriebnahme im Laufe des nächsten Jahres werden die derzeit noch in Errichtung befindlichen Zwischenlager an den Standorten Unterweser (LUnA) und Grafenrheinfeld (BEHA) ebenfalls an die BGZ übertragen. Das erforderliche Vertragswerk wurde ebenfalls bereits verhandelt und beurkundet.
Die Übertragung der genannten Zwischenlager ist der zweite Schritt zur Umsetzung der Regelungen des Entsorgungsübergangsgesetzes. Bereits zu Beginn dieses Jahres waren die fünf Lager für abgebrannte Brennelemente an den Standorten Brokdorf, Unterweser, Grohnde, Grafenrheinfeld und Isar mit den darin befindlichen Transport- und Lager-Behältern an die BGZ übergegangen.
Dr. Guido Knott, Vorsitzender der Geschäftsführung, würdigt die zweijährige Übertragungsphase: „Mit der Übertragung unserer Zwischenlager an die BGZ setzen wir die Regelungen des neuen Entsorgungsübergangsgesetzes erfolgreich um. Die Verantwortungen und Schnittstellen zwischen unserem Unternehmen und der BGZ sind mit den verhandelten Vertragswerken klar geregelt. Die übertragenen Zwischenlager bleiben bis zum Ende des nuklearen Rückbaus ein wesentliches Element in der Prozesskette unseres unverzüglichen Rückbaus. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der BGZ an unseren Standorten.“
Zum Hintergrund:
Der Übergang der Verantwortung für die Entsorgung und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen beruht auf dem „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“. Damit wurden die Verantwortlichkeiten für die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle neu geregelt: Die Betreiber der Kernkraftwerke sind nach diesem Gesetz für deren Stilllegung und Rückbau sowie die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung liegt in der Verantwortung des Bundes.
Die Finanzierung wird durch die bundeseigene Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ gewährleistet. Sie ist Anfang Juli 2017 durch eine Einzahlung der Betreiber von Kernkraftwerken in Höhe von 24,1 Milliarden Euro mit Mitteln für diese Aufgabe einschließlich der Zwischenlagerung und des Transports der Abfälle zu einem Endlager ausgestattet worden.
PreussenElektra betreibt in Deutschland die Kernkraftwerke Brokdorf (Schleswig-Holstein), Grohnde (Niedersachsen) und Isar 2 (Bayern) für die Stromproduktion. Die im Jahr 2011 abgeschalteten Anlagen Isar 1 (Bayern) und Unterweser (Niedersachsen) befinden sich im Rückbau, ebenso wie das 2015 abgeschaltete Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (Bayern). Der nukleare Rückbau des Kernkraftwerks Stade (Niedersachsen) ist weit fortgeschritten und der des Kernkraftwerks Würgassen (Nordrhein-Westfalen) bereits beendet. Ziel der rund 2.000 Mitarbeiter der PreussenElektra ist es, bis 2022 einen wesentlichen Beitrag zur klimaschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Stromerzeugung in Deutschland zu leisten und den sicheren und zuverlässigen Rückbau der stillgelegten Anlagen zu gewährleisten.
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