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Kernkraftwerk Grohnde: Ungeplantes Öffnen von Sicherheitsventilen bei wiederkehrender Prüfung

31. August 2020

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung eines Stranges des nuklearen Nachkühlsystems öffneten sich zwei Sicherheitsventile ungeplant.

Grund hierfür war ein unzulässiger Druckaufbau in dem für die Prüfung hergestellten Kreislauf. Auslöser für diesen Druckaufbau war eine unvermittelt eingetretene Durchflussbehinderung innerhalb einer Armatur. Das Ansprechen der Sicherheitsventile war demnach berechtigt, unterliegt jedoch der Meldepflicht.

Die Behinderung innerhalb der Armatur, die durch eine eingerissene Gummimembran verursacht wurde, ist behoben worden, indem die defekte Membran durch ein Ersatzteil getauscht wurde.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Leistungsbetrieb des Kraftwerks. Das nukleare Nachkühlsystem stand uneingeschränkt zur Verfügung.

Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Aufsichtsbehörde wurde es nach der Kategorie „N“ („Normal“) fristgerecht angezeigt.