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Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde: Auffälligkeit bei Wiederkehrender Prüfung

15. Juli 2019

Im Rahmen einer Wiederkehrenden Prüfung im Kernkraftwerk Grohnde wurde festgestellt, dass bei einer Notspeisepumpe die erforderliche Mindestmenge nicht erreicht wurde.

Ursächlich hierfür war die Schwergängigkeit eines Ventils an der Pumpe. Das Ventil wurde instandgesetzt und die Prüfung erfolgreich wiederholt.

Die Schwergängigkeit des Ventils hatte keine Auswirkungen auf den sicheren Betrieb der Anlage. Die Notspeisepumpe ist wie alle sicherheitstechnisch wichtigen Komponenten in Kernkraftwerken mehrfach vorhanden. Für den Anforderungsfall, in dem zwei Notspeisesysteme benötigt werden, hätten die drei in Reserve stehenden Notspeisesysteme zur Verfügung gestanden.

Das Vorkommnis liegt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheits­technischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Auf­sichtsbehörde wurde es nach der Kategorie „N“ („Normal“) fristgerecht angezeigt.