Kernkraftwerk Brokdorf: Zwei Auffälligkeiten bei Wiederkehrenden Prüfungen
11. Februar 2019
Im Kernkraftwerk Brokdorf wurde bei einer Wiederkehrenden Prüfung von Zuluftklappen im konventionellen Lüftungssystem festgestellt, dass die Klappenstellung abweichend von der tatsächlichen Stellung angezeigt wurde.
Das Lüftungssystem versorgt die Räume des Schaltanlagengebäudes mit Frischluft. Ursache war eine Schwergängigkeit des Übertragungshebels des Stellungsgebers bei den Stellungsanzeigen, die gleichzeitig die Offen- und Geschlossenstellung signalisierten. Der Stellungsgeber wurde ausgetauscht.
Im Zuge einer Begehung von Gebäuden wurde festgestellt, dass an zwei sogenannten Ankerplatten eine Vergussmasse nicht vorhanden war. Diese Vergussmasse verfüllt den millimetergroßen Spalt zwischen einer Ankerplatte und der Wand, an der diese montiert ist. Auf Ankerplatten werden Stützkonstruktionen geschweißt, die der Aufnahme von z. B. Rohrleitungen dienen. Der Spalt wurde vergossen.
Beide Auffälligkeiten hatten keine Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb.
Die Vorkommnisse liegen unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen in Kernkraftwerken („Stufe 0“). Der Aufsichtsbehörde wurden sie nach der Kategorie „N“ („Normal“) angezeigt.
